Spenden über KBS
Eine große Hilfe: Spenden für den Saal über die König-Balduin-Stiftung
... und die Spende wurde steuerlich abzugsfähig !!
Normalerweise erhält man 45% seiner Spende zurück, wenn man an eine gemeinnützige Institution spendet, die vom Finanzministerium anerkannt ist. Zu diesen Einrichtungen gehört auch die König-Balduin-Stiftung (KBS).
Diese Stiftung hat unser Neubauprojekt 2020 als gemeinnützig anerkannt. Das bedeutet, dass man normalerweise 45% seiner Spende für den Saal über eine Steuer-Rückerstattung wiederkriegte. (Für alle, die das 2020 gemacht haben, waren das sogar 60 Prozent !!! Wer also 300€ spendete, erhielt davon 180 zurück, hat also "nur" 120€ drin stecken.
Diese schöne WIN-WIN-Situation haben wir gerne aufgegriffen und denen empfohlen, die uns ein Spendenversprechen gegeben hatten. Mit dem Ergebnis, dass wir schlussendlich fast dreimal so viel gespendet bekommen haben als ursprünglich versprochen.
Das wird auch in dem Filmchen hier unten erklärt:
Die gesetzliche Grundlage zur Steuerermäßigung für Spenden ...
Sie erhalten eine Steuerermäßigung von 45 % des Spendenbetrags, wenn dieser folgende Voraussetzungen erfüllt:
Die Spende muss mindestens 40 Euro pro Kalenderjahr und pro Vereinigung betragen (sie darf aus mehreren Einzahlungen pro Spender bestehen).
Die Spende muss an eine anerkannte Einrichtung gegangen sein (siehe folgende Frage), und zwar direkt von Ihrem Konto auf das des Empfängers.
Die Einrichtung muss eine Steuerbescheinigung („Quittung“) für die erhaltenen Spenden ausstellen.
Es muss sich um eine von Ihnen allein stammende Geldspende handeln (sie darf nicht der Erlös einer Sammlung oder einer gemeinschaftlichen Aktion sein).
Spenden in Form von Kunstgegenständen berechtigen ebenfalls zu einer Steuerermäßigung, unter der Bedingung, dass:
die Spenden an staatliche Museen gehen oder an Gemeinschaften, Regionen, Provinzen, Gemeinden und öffentliche Sozialhilfezentren, und dass diese öffentlichen Behörden sie wiederum ihren Museen zuweisen
diese Kunstgegenstände vom Minister der Finanzen als bewegliches Kulturerbe des Landes oder als Werk von internationaler Bedeutung eingestuft wurden
der Minister der Finanzen den Geldwert dieser Kunstgegenstände bestimmt hat
Die Spende erfolgt ohne Gegenleistung (sie darf weder ganz noch teilweise die Lieferung eines Gutes oder die Erbringung einer Dienstleistung ausgleichen).
Um problemlos von der Steuerermäßigung profitieren zu können, ist es wichtig, dass die Vereinigung Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihre Adresse kennt.
Wenn Sie eine Spende per Banküberweisung tätigen, geben Sie Ihren (vollständigen) Vornamen, gefolgt von Ihrem Nachnamen und dem Wort „Spende“ in das Feld „(freie) Mitteilung“ ein (zum Beispiel: Marie Durand - Spende).
So kann Ihre Spende automatisch Ihrer Online-Erklärung oder Ihrem Vorschlag der vereinfachten Erklärung hinzugefügt werden.
Im Falle einer Spende durch Überweisung von einem gemeinsamen Konto teilen Sie der Vereinigung die Daten von nur einer Person mit. Die Steuerermäßigung wird dann auch für Ihren Ehepartner oder gesetzlich zusammenwohnenden Partner angewandt.
Nur Spenden an anerkannte Einrichtungen berechtigen zu einer Steuerermäßigung. Entweder handelt es sich dabei um Einrichtungen, die ausdrücklich im Gesetz bezeichnet werden, oder um eine vom Minister der Finanzen anerkannte Einrichtung.
Spenden über Dritte sind für eine Steuerermäßigung nicht zugelassen.
Im Gesetz bezeichnete Einrichtungen
Anerkannte Universitäten und Universitätskrankenhäuser (PDF, 189.13 KB)(This hyperlink opens a new window) (die in den Anwendungsbereich des Dekretes vom 12.6.1991 über die Universitäten in der Flämischen Gemeinschaft oder des Dekretes vom 5.9.1994 über die Regelung der Universitätsstudien und akademischen Grade in der Französischen Gemeinschaft fallen)
Hochschulen (PDF, 224.15 KB)(This hyperlink opens a new window) (die in den Anwendungsbereich des Dekretes der Flämischen Gemeinschaft vom 20. Dezember 2013 zur Sanktionierung der Bestimmungen der Dekrete bezüglich des Hochschulwesens oder des Dekrets der Französischen Gemeinschaft vom 7. November 2013 zur Bestimmung der Hochschullandschaft und der akademischen Organisation des Studiums oder des Sonderdekrets der Deutschsprachigen Gemeinschaft vom 21. Februar 2005 zur Schaffung einer autonomen Hochschule fallen)
Föderaler Fonds für wissenschaftliche Forschung
„Fonds voor Wetenschappelijk Onderzoek – Vlaanderen – FWO“
„Fonds de la Recherche scientifique - FRS-FNRS“
Öffentliche Sozialhilfezentren
Belgisches Rotes Kreuz
König-Balduin-Stiftung
Europäisches Zentrum für vermisste und sexuell ausgebeutete Kinder - Belgien (Child Focus)
Palast der Schönen Künste
Königliches Theater der Monnaie
Nationalorchester von Belgien
Landeskasse für Katastrophenschäden für Spenden zugunsten des Nationalen Fonds für Allgemeine Naturkatastrophen oder des Nationalen Fonds für Landwirtschaftliche Naturkatastrophen sowie der Provinzialfonds für Katastrophenschäden
Beschützte Werkstätten, die in Ausführung der Rechtsvorschriften über die soziale Wiedereingliederung der Behinderten von der Regionalregierung oder der zuständigen Einrichtung geschaffen wurden oder zugelassen sind.
Staatsmuseen (PDF, 30.41 KB) und Spenden an die Gemeinschaften, Regionen, Provinzen, Gemeinden und Sozialhilfezentren, unter der Bedingung, dass diese sie ihren Museen bereitstellen.
Anerkannte Einrichtungen
Die anerkannten Einrichtungen sind in dieser Liste (PDF, 410.81 KB) aufgeführt (Stand 19. Juni 2020).
Die Steuerermäßigung beläuft sich auf 45 % des gezahlten Betrags, der auf der Bescheinigung vermerkt ist.
Dieser Betrag darf jedoch nicht höher sein als:
entweder 20 % der Gesamtheit der Nettoeinkünfte
oder 397.850 Euro (Steuerjahr 2021 - Einkünfte 2020).
Sie müssen aber dennoch immer den Gesamtbetrag der Spenden angeben, die den Bedingungen einer Steuerermäßigung genügen. Die Verwaltung wird gegebenenfalls die gesetzlichen Begrenzungen anwenden.
Tragen Sie die Spenden des Jahres 2019, für die Sie eine Steuerbescheinigung erhalten haben, in Rahmen X, Rubrik A der Steuererklärung ein.
Wenn Sie pro Kalenderjahr mindestens 40 Euro an eine anerkannte Einrichtung gespendet haben, lässt diese Ihnen Anfang des Jahres eine Steuerbescheinigung zukommen. Diese Bescheinigung muss Ihrer Steuererklärung nicht beigefügt werden, aber Sie müssen sie zur Verfügung der Verwaltung halten.
Wenn Sie an eine Vereinigung oder Einrichtung eines anderen Mitgliedstaates des Europäischen Wirtschaftsraums gespendet haben, müssen Sie der Verwaltung die Belege darüber zur Verfügung halten, dass diese Vereinigung oder Einrichtung einer anerkannten belgischen Vereinigung oder Einrichtung ähnlich ist und in diesem anderen Mitgliedstaat in vergleichbarer Weise anerkannt ist.
Ihr Steuerbetrag ist gleich null: Wenn Ihr Steuerbetrag gleich null ist (z. B. weil Sie keine oder wenig Einkünfte haben), haben Sie kein Anrecht auf eine Steuerermäßigung
Ihr Steuerbetrag ist niedriger als der Betrag der Ermäßigung: Wenn Ihr Steuerbetrag niedriger ist als der Betrag der Ermäßigung (weil Ihr Einkommen und damit der Betrag Ihrer Steuer sehr niedrig ist), haben Sie nur Anspruch auf eine Steuerermäßigung, die auf den Betrag Ihrer Steuer begrenzt ist.